Stadt Name Land

Stadt- und Museumsführungen für Kinder und Jugendliche in Leipzig

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stadt.Name.Land

1.  Abschluss eines Vertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax vorgenommen werden kann, bietet der Kunde Stadt.Name.Land.; (nachfolgend Veranstalter genannt) den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter, oder den beauftragten Vertriebsstellen des Veranstalters zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde die schriftliche Ausfertigung der Bestätigung übermittelt. 

2. Durchführung von Stadtrundgängen und Projekttagen
Die maximale Gruppengröße bei Projekttagen liegt bei 25 Personen, bei Stadtrundgängen bei ebenfalls 25 Personen, bei Stadtexkursionen bei 15 Personen. Routen und Programmänderungen können sich aus gegebenen Umständen (z. B. Baumaßnahmen, Straßensperrungen, Wetter etc.) oder aus notwendigen organisatorischen Gründen ergeben.
Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 min ab dem vereinbarten Zeitpunkt einzuhalten. Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss ein Wartegeld von 16,00 € gezahlt werden. Bei Stadtführungen, die länger als vereinbart dauern, werden 25 € pro Stunde zusätzlich berechnet.  

3. Bezahlung bei öffentlichen Führungen
Soweit nicht anders vereinbart, wird das Führungshonorar direkt an den Gästeführer bezahlt. Es gibt einen ermäßigten Kartenpreis für den LVB-ABO-Club.  

4. Bezahlung bei Projekten
Nach Projektende stellt Stadt.Name.Land. eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, welche innerhalb von 14 Tagen vom Kunden beglichen werden müssen.  

5. Rücktritt, Kündigung und Umbuchung durch den Kunden
Rücktritt / Kündigung und Umbuchung müssen schriftlich erfolgen. Bei Umbuchung bis 14 Tage vor Projektbeginn zahlt der Kunde 50 % des Differenzbetrages, danach 100 % des Differenzbetrages. Der Differenzbetrag errechnet sich aus der Differenz der ursprünglich gebuchten Leistung und der Leistung, die der Kunde nach Umbuchung gebucht hat. Bei Rücktritt durch den Kunden wird Stadt.Name.Land. pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bis 4 Wochen vor Projektbeginn ist der Rücktritt kostenfrei, bis 14 Tage vor Projektbeginn werden 50 % des Projektpreises, bis 3 Tage vor Projektbeginn 85 % des Projektpreises und danach 100 % des Projektpreises berechnet. Ein Nichtantritt des Projektes bedeutet in diesem Sinne Projektrücktritt. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Bei Bedarf muss diese zusätzlich abgeschlossen werden, um die entsprechenden Risiken abzusichern.   

6. Umbuchung und Rücktritt durch Stadt.Name.Land
Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Projektvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt des gebuchten Projektes nicht beeinträchtigt wird. Wird für eine wesentliche Projekteistung die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zum 7. Tag vor vertraglich vereinbartem Projektbeginn die Leistung ändern oder das Projekt absagen. Die Erklärung, das die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und das Projekt deshalb geändert oder nicht durchgeführt wird, hat dem Kunden spätestens am 7. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Projektbeginn zuzugehen. Im Falle der Absage werden bereits gezahlte Beträge zurückerstattet, weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Darüber hinaus kann der Veranstalter bis 4 Wochen vor Antritt des Projektes vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Projektes nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für das Projekt so gering ist, dass die dem Veranstalter im Falle der Durchführung des Projektes entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf das Projekt, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht für den Veranstalter besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird das Projekt aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Projektpreis unverzüglich zurück.   
 

7.Haftungsbeschränkung
Bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, haftet Stadt.Name.Land. nur in Fällen des Vorsatzes oder dergroben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzungwesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist dieHaftung von Stadt.Name.Land. auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden, und ist in jedem Fall begrenztauf die Höhe des dreifachen Preises der vermittelten Leistung.Stadt.Name.Land. übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Internetseite vonStadt.Name.Land., sowie für systembedingte Ausfälle und Störungen der technischen Anlagen und den Ausfallvon Kommunikationsnetzen.Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Stadt.Name.Land.  ist ausgeschlossen. Dies betrifftAnsprüche aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Vertrages, sowie ausunerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Kunden durch Dritteim eigenen Namen ist unzulässig.Stadt.Name.Land. haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Bei Nichtinanspruchnahmevon Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat derKunde keinen Erstattungsanspruch.Stadt.Name.Land. haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichen oder grobfahrlässigem Handeln. Für Schäden, welche die Kunden sich gegenseitig zufügen, haften diese selbst.Stadt.Name.Land. haftet nicht für Schäden (Körperliche Schäden, Sachschäden usw.) die dem Kunden während einer Exkursion, eines Führung oder eines Projektes zustoßen. Die Verantwortung obliegt immer dem Kunden selbst.   

8. Gerichtstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Leipzig.   

9. Datenschutz
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz behandelt.   

10. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bedingungen gilt dasjenige als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung entspricht.
Die Projektbedingungen entsprechen dem Stand vom 01.01.2010 und gelten für die von Stadt.Name.Land angebotenen Projekte.   

Stadt.Name.Land.
Michael Schaaf; Cornelia Schnoy

Bernhard-Göring-Straße 152, 04277 Leipzig,
Telefon: 03 41 / 3 06 54 12, Telefax: 03 41 / 3 03 91 13
E-Mail: post-at-stadtnameland.de,
Internet: www.stadtnameland.de

                    



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