Stadt Name Land

Stadt- und Museumsführungen für Kinder und Jugendliche in Leipzig

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Stadt.Name.Land

1.  Abschluss eines Vertrages

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax vorgenommen werden kann, bietet der Kunde Stadt.Name.Land. (nachfolgend Veranstalter genannt) den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot des Veranstalters per Unterschrift bestätigt hat. 

2. Durchführung von Stadtrundgängen und Projekttagen

Die maximale Gruppengröße bei Stadtrundgängen liegt bei 25 Personen, bei Stadtexkursionen mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln bei 15 Personen. Routen und Programmänderungen können sich aus gegebenen Umständen (z. B. Baumaßnahmen, Straßensperrungen, Wetter etc.) oder aus notwendigen organisatorischen Gründen ergeben.Der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 15 min ab dem vereinbarten Zeitpunkt einzuhalten. Bei verspätetem Eintreffen der Gruppe muss ein Wartegeld von 15,00 € gezahlt werden. Bei Stadtführungen, die länger als vereinbart dauern, werden 25 € pro Stunde zusätzlich berechnet.   

3. Bezahlung bei öffentlichen Führungen

Soweit nicht anders vereinbart, wird der vereinbarte Ticketpreis direkt an den Gästeführer bezahlt. Es gibt einen ermäßigten Kartenpreis für den LVB-ABO-Club. Ausnahmen gelten bei Touren im Grassi- bzw. Bach-Museum: Hier wird der notwendige Eintritt an der Museumskasse bezahlt, die Führungsgebühr (von in der Regel 5 €/Person) wird beim Gästeführer bezahlt. 

4. Bezahlung bei Gruppenführungen und Projekten

Nach Veranstaltungsende stellt Stadt.Name.Land. eine Rechnung über die erbrachten Leistungen, welche innerhalb von 14 Tagen vom Kunden beglichen werden müssen. 

5. Rücktritt, Kündigung und Umbuchung durch den Kunden

Rücktritt / Kündigung und Umbuchung müssen schriftlich erfolgen. Bei Umbuchung bis 14 Tage vor Projektbeginn zahlt der Kunde 50 % des Differenzbetrages, danach 100 % des Differenzbetrages. Der Differenzbetrag errechnet sich aus der Differenz der ursprünglich gebuchten Leistung und der Leistung, die der Kunde nach Umbuchung gebucht hat. Bei Rücktritt durch den Kunden wird Stadt.Name.Land. pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bis 4 Wochen vor Projektbeginn ist der Rücktritt kostenfrei, bis 14 Tage vor Projektbeginn werden 50 % des Projektpreises, bis 3 Tage vor Projektbeginn 85 % des Projektpreises und danach 100 % des Projektpreises berechnet. Ein Nichtantritt des Projektes bedeutet in diesem Sinne Projektrücktritt. Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Bei Bedarf muss diese zusätzlich abgeschlossen werden, um die entsprechenden Risiken abzusichern.    

6. Umbuchung und Rücktritt durch Stadt.Name.Land

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Projektvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt des gebuchten Projektes nicht beeinträchtigt wird. Wird für eine wesentliche Projekteistung die ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zum 7. Tag vor vertraglich vereinbartem Projektbeginn die Leistung ändern oder das Projekt absagen. Die Erklärung, das die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und das Projekt deshalb geändert oder nicht durchgeführt wird, hat dem Kunden spätestens am 7. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Projektbeginn zuzugehen. Im Falle der Absage werden bereits gezahlte Beträge zurückerstattet, weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Darüber hinaus kann der Veranstalter bis 4 Wochen vor Antritt des Projektes vom Vertrag zurücktreten, wenn die Durchführung des Projektes nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für das Projekt so gering ist, dass die dem Veranstalter im Falle der Durchführung des Projektes entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf das Projekt, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht für den Veranstalter besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird das Projekt aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Projektpreis unverzüglich zurück.    

7. Haftungsbeschränkung

Bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, haftet Stadt.Name.Land. Nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von Stadt.Name.Land begrenzt auf die Höhe des dreifachen Preises der vermittelten Leistung. Stadt.Name.Land übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Internetseite von Stadt.Name.Land, sowie für systembedingte Ausfälle und Störungen der technischen Anlagen und den Ausfall von Kommunikationsnetzen. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Stadt.Name.Land ist ausgeschlossen. Dies betrifft Ansprüche aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Durchführung und Abwicklung des Vertrages, sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorgezeichneter Ansprüche des Kunden durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. Stadt.Name.Land haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen hat der Kunde keinen Erstattungsanspruch. Stadt.Name.Land haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem vorsätzlichen oder grobfahrlässigem Handeln. Für Schäden, welche die Kunden sich gegenseitig zufügen, haften diese selbst. Stadt.Name.Land haftet nicht für Schäden (Körperliche Schäden, Sachschäden usw.) die dem Kunden während einer Exkursion, einer Führung oder eines Projektes zustoßen. Die Verantwortung obliegt immer dem Kunden selbst.    

8. Gerichtstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig.    

9. Datenschutz

Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz behandelt.    

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bedingungen gilt dasjenige als vereinbart, was dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bedingung entspricht.Die Projektbedingungen entsprechen dem Stand vom 01.01.2010 und gelten für die von Stadt.Name.Land angebotenen Projekte.  

Stadt.Name.Land Michael Schaaf Cornelia Schnoy GbR 

Bernhard-Göring-Straße 152, 04277 Leipzig
Telefon: 03 41 / 3 06 54 12, Telefax: 03 41 / 3 03 91 13
E-Mail: post-at-stadtnameland.de
Internet: www.stadtnameland.de



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